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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Augsburg - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schwabenhilfe Augsburg: Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für Kinder
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042800355888644 / 270075-2025
Veröffentlicht :
28.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
28.07.2028
Angebotsabgabe bis :
26.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Augsburg: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Schwabenhilfe Augsburg: Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für
Kinder

2025/S 82/2025 270075

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schwabenhilfe Augsburg: Beschaffung
von Personenbeförderungsleistungen für Kinder
OJ S 82/2025 28/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schwabenhilfe für Kinder e.V
E-Mail: mayer@mayburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Schwabenhilfe Augsburg: Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für Kinder
Beschreibung: Die Schwabenhilfe für Kinder, Verein zur Erziehungshilfe und Sprachförderung
e.V., betreibt an 31 Standorten in Schwaben private schulvorbereitende Einrichtungen (kurz:
SVE genannt) und zwei Förderzentren in Augsburg und Kempten, zu denen Kinder mit
Kleinbussen befördert werden müssen. Der Auftraggeber plant auf Basis der
gegenständlichen Ausschreibung in 16 Losen mit dem oder den Bietern pro Los jeweils einen
Vertrag über die Erbringung von Kinderbeförderungsleistungen zu und von diesen
Einrichtungen ab Beginn des Schuljahres 2025/2026 für drei Jahre, also bis zum Ende des
Schuljahres 2027/2028 für zunächst 21 Standorte abzuschließen. Die Beförderung betrifft
Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Es handelt sich
dabei nicht um Kinder mit einer Behinderung. Bei den Kindern können
Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Sprache, Motorik, Kognition, Wahrnehmung,
Sozialverhalten und emotionaler Entwicklung, aber auch Sprachschwierigkeiten bestehen.
Beförderungsberechtigt sind Kinder, die weiter als 2 km von der Einrichtung entfernt wohnen.
Für die Beförderungsleistung kommen Fahrzeuge der Klasse M1 Kleinbus mit höchstens 8
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz zum Einsatz. Detaillierte Informationen der Einrichtungen
ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den dazugehörigen Anlagen. Folgende Lose
können einzeln, mehrere oder alle gemeinsam angeboten werden: Los 1 mit folgenden 3
schulvorbereitenden Einrichtungen: - Achsheim in der Klausstraße 2 in 86462 Achsheim -
Stettenhofen in der Ludwigstraße 7 in 86462 Stettenhofen - Erlingen in der St.-Martin-Straße 2
in 86405 Meitingen-Erlingen Los 2 mit folgender Einrichtung: - Aichach in der Schulstraße 29
in 86551 Aichach Los 3 mit folgender Einrichtung: - Baldingen in der Romantische Straße 33
in 86720 Nördlingen-Baldingen Los4 mit folgernder Einrichtung - Burgau in der Industriestraße
62, 89331 Burgau Los 5 mit folgender Einrichtung: - Zirgesheim in der Lederstätter Straße 14
in 86609 Donauwörth-Zirgesheim Los 6 mit folgender Einrichtung: - Fischach-Reitenbuch in
der Dorfstraße 30 in 86850 Fischach-Reitenbuch Los 7 mit folgenden 2 Einrichtungen: -
Füssen in der Feistlestraße 8 in 87629 Füssen - Hopferau in der Hauptstraße 30 in 87659
Hopferau Los 8 mit folgender Einrichtung: - Graben in der Lechfelder Straße 9 in 86836
Graben Los 9 mit folgender Einrichtung: - Günzach-Immenthal in der Grüntenstraße 21 in
87634 Günzach-Immenthal Los 10 mit folgender Einrichtung: - Ichenhausen-Autenried in der

Schulstraße 2 in 89335 Ichenhausen-Autenried Los 11 mit folgenden 2 Einrichtungen: -
Jengen in der Weinhausenstraße 6 in 86860 Jengen - Kaufbeuren-Neugablonz in der
Wiesenstraße 20 in 87600 Kaufbeuren-Neugablonz Los 12 mit folgender Einrichtung: -
Marktoberdorf in der Peter-Dörfler-Straße 14 in 87616 Marktoberdorf Los 13 mit folgenden 2
Einrichtungen: - Memmingen Hintere Gerbergasse in der Hintere Gerbergasse 11 a in 87700
Memmingen - Memmingen Lindenbadstraße in der Linden-badstraße 29 in 87700 Memmingen
Los 14 mit folgender Einrichtung: - Wechingen in der Im Unterdorf 4 in 86759 Wechingen Los
15 mit folgender Einrichtung: - Wemding in der Harburger Str. 75 in 86650 Wemding Los 16
mit einer Einrichtung an 3 Standorten in Augsburg: - Simpertschule in der Provinostr. 52
/Gebäude B3_3 im 2.OG in 86153 Augsburg - Außenklassen der Simpertschule in St.
Stephan, Stephanplatz 6 in 86152 Augsburg - Hauptgebäude der Simpertschule in der
Hermann-Kluftinger-Straße 14 in 86153 Augsburg
Kennung des Verfahrens: d0d31d03-0d1a-49f3-900b-f45dce16e3dc
Interne Kennung: MaBu-2025-0112
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 16
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 16

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Achsheim; Stettenhofen; Erlingen
Beschreibung: Los 1
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Aichach
Beschreibung: Los 2
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Baldingen
Beschreibung: Los 3
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss

geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Burgau
Beschreibung: Los 4
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen

nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Zirgesheim
Beschreibung: Los 5
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ausgburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Fischach-Reitenbuch
Beschreibung: Los 6
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ausgburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den

Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Füssen und Hopferau
Beschreibung: Los 7
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig

Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an

unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Graben
Beschreibung: Los 8
Interne Kennung: LOT-0008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ausgburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten

(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Günzach-Immenthal
Beschreibung: Los 9
Interne Kennung: LOT-0009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ausgburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der

Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Ichenhausen-Autenried
Beschreibung: Los 10
Interne Kennung: LOT-0010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter

nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Jengen und Kaufbeuren-Neugablonz
Beschreibung: Los 11
Interne Kennung: LOT-0011

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Marktoberdorf
Beschreibung: Los 12
Interne Kennung: LOT-0012

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder

aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Memmingen Hintere Gerbergasse und Lindenbadstraße
Beschreibung: Los 13
Interne Kennung: LOT-0013

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ausgburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.

Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Wechingen
Beschreibung: Los 14
Interne Kennung: LOT-0014

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt

haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Wemding
Beschreibung: Los 15
Interne Kennung: LOT-0015

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ausgburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Ausgburg 3 x Simpertschule
Beschreibung: Los 16
Interne Kennung: LOT-0016

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Augsbrug
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-
534304c806c1ba0e&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit
nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei

Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Schwabenhilfe für Kinder e.V
Registrierungsnummer: 1234
Postanschrift: Auf dem Kreuz 58
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer
E-Mail: mayer@mayburg.de
Telefon: +49 89 45 10 88 960
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 1234
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba95bc47-f175-4906-a7f8-e9a56c97018f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 00:12:33 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 82/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025

Referenzen:
https://www.xvergabe.de
https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966871b39f-534304c806c1ba0e&am
p;
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-270075-2025-DEU.txt

 
 
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