Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2025061300405603673" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße)  Schülerverkehr nach der Freistellungsverordnung im Landkreis Roth - DEU-Roth
Personensonderbeförderung (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 382126-2025 (ID: 2025061300405603673)
Veröffentlicht: 13.06.2025
*
  DEU-Roth: Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße) 
Schülerverkehr nach der Freistellungsverordnung im Landkreis Roth
   2025/S 112/2025 382126
   Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße)  Schülerverkehr nach der
   Freistellungsverordnung im Landkreis Roth
   OJ S 112/2025 13/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Roth
	    E-Mail: oepnv@landratsamt-roth.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Schülerverkehr nach der Freistellungsverordnung im Landkreis Roth
	    Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
            bezeichneten Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr. Der dem
	    Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Leistungen ergibt sich
            aus den Vergabeunterlagen.  Los 1 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark); 
            Los 2 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark);  Los 3 Bedienung Schulstandort
            Roth (Schule am Stadtpark);  Los 4 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark); 
            Los 5 Bedienung Schulstandort Leerstetten (FZ/SVE);  Los 6 Bedienung Schulstandort
            Leerstetten (FZ/SVE);  Los 7 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE);  Los 8
            Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE);  Los 9 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ
            /SVE);  Los 10 Bedienung Schulstandort Georgensgemünd (SVE);  Los 11 Bedienung
            Schulstandort Schwabach (Schule am Museum);  Los 12 Bedienung Schulstandort Greding
	    (WS). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des
            Schuljahres 2025/2026 am 16.09.2025 für einen Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2028
            /2029. Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht zur Verlängerung des
            Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	    Kennung des Verfahrens: def5961f-6c72-4d5c-932b-edc13aba0e39
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es kann auf jedes Los ein
              Angebot gelegt werden. Will ein Bieter sich auf mehrere Lose bewerben, so ist für jedes Los
              ein separates Angebot samt Preiskalkulation abzugeben. Eine Gesamtkalkulation über
              mehrere Lose ist nicht zulässig.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 12
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
            dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
            ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
	    Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor
            Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
            auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
	    derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
            Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
	    nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
            durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
            Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
            Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
            in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
            hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
            Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
            wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
            sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	    vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
            Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor
	    Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren
            Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
            Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor
            Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	    begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
	    Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
            Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach
            Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
            besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
            tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass
            der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
            öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
            oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
              Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der
              Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt
              worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
              Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung
	      oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter
              über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	      laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
              ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	      und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
              durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
              unverzüglich nachweisen kann; 13) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
              nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer
              Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem
              eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
              der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive
              Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren abzugeben.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Los 1 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Beschreibung: Los 1 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Interne Kennung: Los 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
            diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	    entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
            Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
            Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
            zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
            Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
            Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
            Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
            für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	    Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
              Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
              der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
              5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
              mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Los 2 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Beschreibung: Los 2 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Interne Kennung: Los 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
              im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	      entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
              Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
              wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
              der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
              finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
              wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	      ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
              die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
              tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
              erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
              Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
              vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
              Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
              Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
              entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Los 3 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Beschreibung: Los 3 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Interne Kennung: Los 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Los 4 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Beschreibung: Los 4 Bedienung Schulstandort Roth (Schule am Stadtpark)
	    Interne Kennung: Los 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
              Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
              Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	      CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
              festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
            diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	    entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
            Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
            Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
            zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
            Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
            Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
            Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
            für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	    Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	    Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
            Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
            erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
            Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
            Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
            Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
              5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
              mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: Los 5 Bedienung Schulstandort Leerstetten (FZ/SVE);
	    Beschreibung: Los 5 Bedienung Schulstandort Leerstetten (FZ/SVE);
	    Interne Kennung: Los 5
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
              der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
              finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
              wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	      ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
              die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
              tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
              erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
              Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
              vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
              Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
              Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
              entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0006
	    Titel: Los 6 Bedienung Schulstandort Leerstetten (FZ/SVE)
	    Beschreibung: Los 6 Bedienung Schulstandort Leerstetten (FZ/SVE)
	    Interne Kennung: Los 6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
            diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	    entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
            Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
            Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
            zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
            Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0007
	    Titel: Los 7 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE)
	    Beschreibung: Los 7 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE)
	    Interne Kennung: Los 7
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
              Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
              verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	      Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
              im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	      entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
              Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
              wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
              der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
              finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
              wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	      ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
              die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
              tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
              erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
              Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
              vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
              Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
              Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
              entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0008
	    Titel: Los 8 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE)
	    Beschreibung: Los 8 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE)
	    Interne Kennung: Los 8
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
              Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
              Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
              entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0009
	    Titel: Los 9 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE)
	    Beschreibung: Los 9 Bedienung Schulstandort Offenbau (FZ/SVE)
	    Interne Kennung: Los 9
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
            diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	    entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
            Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
            Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
            zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
            Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
            Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
            Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
            für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	    Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	    Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
              Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
              der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
              5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
              mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0010
            Titel: Los 10 Bedienung Schulstandort Georgensgemünd (SVE)
            Beschreibung: Los 10 Bedienung Schulstandort Georgensgemünd (SVE)
	    Interne Kennung: Los 10
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
              im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	      entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
              Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
              wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
              der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
              finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
              wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	      ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
              die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
              tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
              erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
              Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
              vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
              Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
              Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
              entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0011
	    Titel: Los 11 Bedienung Schulstandort Schwabach (Schule am Museum)
	    Beschreibung: Los 11 Bedienung Schulstandort Schwabach (Schule am Museum)
	    Interne Kennung: Los 11
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
       5.1. Los: LOT-0012
	    Titel: Los 12 Bedienung Schulstandort Greding (WS)
	    Beschreibung: Los 12 Bedienung Schulstandort Greding (WS)
	    Interne Kennung: Los 12
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat zweimalig das einseitige Recht
            zur Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
              Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
              Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	      CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
              festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
            finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
            wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	    ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
            Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
            die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
            tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
            erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
            Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
            vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
            Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
            und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
            Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
            Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
            Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
            entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
            diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	    entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
            Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
            Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
            zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
            Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
            Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
            Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
            für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	    Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	    Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
            Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
            erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
            Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
            Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
            Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
              anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
              Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
              Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
              Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
	      VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
              nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
              Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
	      seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18226499
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18226499
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
              5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
              mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Roth
	    Registrierungsnummer: Landratsamt Roth
	    Abteilung: Schul- und Bildungswesen / Nahverkehr
	    Postanschrift: Weinbergweg 1
	    Stadt: Roth
	    Postleitzahl: 91154
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: oepnv@landratsamt-roth.de
	    Telefon: +49 9171811394
	    Internetadresse: www.landratsamt-roth.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
	    Registrierungsnummer: Vergabekammer Nordbayern
	    Postanschrift: Postfach 606
	    Stadt: Ansbach
	    Postleitzahl: 91511
	    Land, Gliederung (NUTS): Roth (DE25B)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
	    Telefon: +49 981531277
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f05120c4-9666-4326-9cd6-e1175d071c30 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2025 10:46:10 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 112/2025
              Datum der Veröffentlichung: 13/06/2025
Referenzen:
https://www.subreport.de/E18226499
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-382126-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau