Ausschreibung: Deutschland Bauarbeiten für Eisenbahnlinien Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen - DEU-Frankfurt Bauarbeiten für Eisenbahnlinien Dokument Nr...: 633776-2026 (ID: 2026091501042158812) Veröffentlicht: 15.09.2026 * DEU-Frankfurt: Deutschland Bauarbeiten für Eisenbahnlinien Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen 2026/S 178/2026 633776 Deutschland Bauarbeiten für Eisenbahnlinien Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen OJ S 178/2026 15/09/2026 Bekanntmachung der Auftragsänderungen Bauleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) E-Mail: mehmet.ertugrul@deutschebahn.com 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen Beschreibung: Generalsanierung Unkel-Koblenz-Wiesbaden, Strecke 2324 / 3507 Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen in 4 Losen Los bzw. Bauabschnitt 1: Wiesbaden bis Lorchhausen Erneuerung von 21 Gleisen mit 33 Km Erneuerung von 26 Weichen Neubau von 6 Überleitweichen Rückbau von 3 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Erneuerung von 5 Stützwänden Instandsetzung von 10 Stützwänden (2,3 Km) 2 Felshangsicherungen Neubau Verkehrsstation Rüdesheim 17x Ersatzneubau Bahnsteige je 180 m 1x Neubau PU/ 3x Sanierung PU 2x Neubau Aufzug/ 2x Neubau Rampe 10x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 9 Whz Neubau Whz für Überleitweichen Los bzw. Bauabschnitt 2: Kaub bis Oberlahnstein Erneuerung von 27 Gleisen mit 16 Km Erneuerung von 13 Weichen Neubau von 20 Überleitweichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 3 Brücken Erneuerung von 1 Durchlass Rückbau von 1 Brücke Instandsetzung von 5 Brücken Instandsetzung von 2 Durchlässen Instandsetzung von 7 Stützwänden (4,2 km) 6 Felshangsicherungen 9x Ersatzneubau Bahnsteige je 180 m 5x Verlängerung Bahnsteige je 15 m 2x Sanierung PU 4x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 2 Whz Neubau Whz für Überleitweichen Los bzw. Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Erneuerung von 22 Gleisen mit 6 Km Erneuerung von 34 Weichen Rückbau von 3 Gleisen Rückbau von 11 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Stützwand (0,2 Km) 7x Ersatzneubau Bahnsteige 1x Neubau PU/ 2x Sanierung PU 5x Neubau Aufzug 6x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 8 Whz Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW Los bzw. Bauabschnitt 4: Leutesdorf bis Unkel Erneuerung von 9 Gleisen mit 4,5 Km Erneuerung von 6 Weichen Neubau von 8 Überleitweichen Rückbau von 1 Weiche Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 4 Brücken Erneuerung von 1 Stützwand Rückbau von 1 Brücke Instandsetzung von 2 Durchlässen Instandsetzung von 3 Stützwänden (5,2 Km) 12x Ersatzneubau Bahnsteige je 215 m 2x Neubau PU/ 4x Sanierung PU 3x Neubau Aufzug 3x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Neubau Whz für Überleitweichen Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW Kennung des Verfahrens: d9e7b1fa-4773-41ec-8a8f-f95f5fd60d24 Interne Kennung: 24FEI75164 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Unkel Koblenz - Wiesbaden Postleitzahl: 56068 Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen (Foreign Subsidies Regulation). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen /OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten- 11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen /Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consutling GmbH 2. Weihermüller & Vogel GmbH 3. INGENIEURGESELLSCHAFT KEMPA mbH 4. Emch+Berger Holding GmbH 5. BERNARD Gruppe ZT GmbH 6. Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH 7. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 8. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 9. IBES Freiberg GmbH 10. GI-Consult GmbH 11. Riemenschneider GmbH 12. Spettmann + Kahr GmbH 13. Afry GmbH 14. DB Kommunikationstechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2025 Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU sektvo - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los 3 / Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Beschreibung: Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Erneuerung von 22 Gleisen mit 6 Km Erneuerung von 34 Weichen Rückbau von 3 Gleisen Rückbau von 11 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Stützwand (0,2 Km) 7x Ersatzneubau Bahnsteige 1x Neubau PU/ 2x Sanierung PU 5x Neubau Aufzug 6x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 8 Whz Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW Interne Kennung: 19e3e58f-e584-4fbd-907c-94b2cdda9cc0 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Unkel Koblenz - Wiesbaden Postleitzahl: 56068 Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 19/03/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter Zusätzliche Informationen zu den Losen ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke Oberbau konventionellSchotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Oberbau konventionellSchotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Eisenbahn- und StraßenüberführungenStahl Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Stützbauwerke Spezialtiefbau: Verankerungen Elektrische Weichenheizanlagen: Mittel- und Niederspannung Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV Bahnstromleitungen: Neuerrichtung, Umbau, Invest; Planung Oberleitungen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen Planung E-Technik: Planung elektrischer Weichenheizanlagen Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU- Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen (Foreign Subsidies Regulation). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten. deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen /OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten- 11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen /Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consutling GmbH 2. Weihermüller & Vogel GmbH 3. INGENIEURGESELLSCHAFT KEMPA mbH 4. Emch+Berger Holding GmbH 5. BERNARD Gruppe ZT GmbH 6. Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH 7. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 8. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 9. IBES Freiberg GmbH 10. GI-Consult GmbH 11. Riemenschneider GmbH 12. Spettmann + Kahr GmbH 13. Afry GmbH 14. DB Kommunikationstechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2025 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 20251039028 - Los: 3 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert des Angebots: 0,00 EUR Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG Datum der Auswahl des Gewinners: 18/03/2025 Datum des Vertragsabschlusses: 18/03/2025 7. Änderung 7.1. Änderung Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 19541c73-c23a-4bb3-9719- c256c93db045-01 Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Beschreibung: MKA 037-040: Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen. MKA 164/165: Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen. MKA 183: Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen. MKA 195: Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen. MKA 248: Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen. MKA 249:Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistung 7.1.1. Änderung Beschreibung der Änderungen: MKA 037-040: Die Leistung ist notwendig, um die Voraussetzungen für die Durchführung der Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten entlang der Strecke 2324 zu schaffen. Hierzu sind zusätzliche Maßnahmen wie die Vergrämungsmahd, die Freilegung überschütteter Kabeltrassen, die Reinigung von Bestandstrassen sowie der Austausch beschädigter Kabelkanäle erforderlich. Dadurch werden die Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit der Kabelinfrastruktur sichergestellt und ein ordnungsgemäßer Bauablauf gewährleistet. MKA 164/165: Die Leistung ist erforderlich, da die Betonschalthäuser für die Weichenheizanlage aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und fehlender Zuwegungen nicht mittels Autokran an ihren vorgesehenen Stellplätzen aufgestellt werden können. Für die fachgerechte Montage ist daher der Einsatz eines Gleisbaukrans notwendig. Zusätzlich entstehen erhöhte logistische Aufwendungen, da während der Totalsperrpause (TSP) mehrere Baufirmen gleichzeitig im Baubereich tätig sind und die Arbeitsabläufe entsprechend koordiniert werden müssen. Die Maßnahme ist somit notwendig, um den fristgerechten Einbau der Schalthäuser sowie einen reibungslosen Bauablauf unter den gegebenen Randbedingungen sicherzustellen. Diese gesonderte Leistung wurde AG- seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 183: Die Leistung ist erforderlich, da zur Herstellung der Kabeltrassen auf der Strecke 2324/3011 zusätzliche Betonkabelkanäle in bisher nicht vorgesehenen Größen eingebaut werden müssen. Der Bedarf ergibt sich aus planerischen Anpassungen infolge der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die erst im Zuge der Ausführungsplanung erkannt wurden. Ursachen hierfür sind unter anderem Hindernisse im Baugrund, notwendige Anbindungen an im Planungsbestand nicht dargestellte Kabeltrassen, Kapazitätserweiterungen aufgrund nicht lagegenau verlegter Bestandstrassen sowie weitere örtlich bedingte Anpassungen der Trassenführung. Die zusätzliche Leistung ist daher notwendig, um die Funktionsfähigkeit und den regelkonformen Ausbau der Kabeltrassen sicherzustellen.Diese gesonderte Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 195: Die Leistung ist erforderlich, da die ursprüngliche Planung aufgrund der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten nicht umgesetzt werden konnte und Anpassungen notwendig wurden. Hierdurch entstanden zusätzliche Aufwendungen für die kurzfristige Materialbeschaffung, den Kabelzug, geänderte PT1 sowie zusätzliche Transporte. Darüber hinaus war für die Rohrzugtrasse am Bahnübergang Nievern ein zusätzlicher Aufwand zum Schlüsseln des Bahnübergangs erforderlich. Zudem entstanden durch eine gesonderte Sperrpause zusätzliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und den Geräteeinsatz, da die Leistungen ursprünglich bereits im Jahr 2025 abgeschlossen sein sollten.Diese gesonderte Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 248: Die Leistung ist erforderlich, da durch zusätzliche Andienerverkehre, den laufenden Zugbetrieb sowie Baustellenverkehre Dritter im Stellbereich KNE erhöhte logistische Anforderungen entstanden sind, die im ursprünglichen Bauablauf nicht vorgesehen waren. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Materialversorgung und zur Vermeidung von Bauablaufstörungen ist daher der Einsatz eines zusätzlichen Arbeitszuges erforderlich. Dieser übernimmt den Transport von Neu- und Schüttgütern zwischen der BE Rasselstein und der Baustelle Neuwied. Die durchgehende Besetzung des Arbeitszuges gewährleistet dabei einen reibungslosen Logistikablauf sowie die uneingeschränkte Ein- und Ausfahrt ohne Beeinträchtigung durch Dritte. Diese gesonderte Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 249: Die Leistung ist erforderlich, da sich durch zusätzliche Andienerverkehre, den laufenden Zugbetrieb sowie Baustellenverkehre Dritter im Stellbereich KNE erhöhte logistische Anforderungen ergeben haben, die im ursprünglichen Bauablauf nicht vorgesehen waren. Zur Sicherstellung der Materialversorgung und zur Vermeidung von Bauablaufstörungen ist der Einsatz eines zusätzlichen Arbeitszuges erforderlich. Dieser übernimmt den Transport von Neu- und Ausbaustoffen über die linke Rheinseite, die Zwischenlagerung im Baustellenbereich sowie den Rücktransport der Ausbaustoffe. Die durchgehende Bereitstellung und Besetzung des Arbeitszuges gewährleistet dabei einen reibungslosen und unabhängigen Logistikablauf. Diese gesonderte Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532 Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13 Stadt: Frankfurt Main Postleitzahl: 60327 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Mitte (FE.EI-M-B) E-Mail: mehmet.ertugrul@deutschebahn.com Telefon: +49 6926545695 Fax: +49 6926520071 Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22 Stadt: Göppingen Postleitzahl: 73037 Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114) Land: Deutschland E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com Telefon: +49 Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 564f3b11-992e-41eb-93fc-2992c8099d5e - 01 Formulartyp: Auftragsänderung Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen Unterart der Bekanntmachung: 39 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/09/2026 10:48:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 178/2026 Datum der Veröffentlichung: 15/09/2026 Referenzen: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-633776-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de