Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Baumpflege Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Baumpflege- /Baumfällmaßnahme in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow - DEU-Königs Fällen von Bäumen Baumpflege Dokument Nr...: 634658-2026 (ID: 2026091501081759295) Veröffentlicht: 15.09.2026 * DEU-Königs: Deutschland Baumpflege Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Baumpflege- /Baumfällmaßnahme in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow 2026/S 178/2026 634658 Deutschland Baumpflege Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Baumpflege- /Baumfällmaßnahme in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow OJ S 178/2026 15/09/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement E-Mail: vergabe@stadt-kw.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Baumpflege-/Baumfällmaßnahme in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow Beschreibung: Rahmenvereinbarung für Baumpflege und Baumfällung an den Straßen, auf öffentlichen Grünflächen und auf kommunalen Grundstücken in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow Kennung des Verfahrens: 7946d974-9f0f-42f8-bac6-dc9cc9628f7b Interne Kennung: 2026-047-OV Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77211500 Baumpflege Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211400 Fällen von Bäumen 2.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: 15712 Zernsdorf und 15712 Kablow 2.1.3. Wert Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 576 060,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHXZ7# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich Kommunikation des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Baumpflege-/Baumfällmaßnahme in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow Beschreibung: Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Interne Kennung: 2026-047-OV 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77211500 Baumpflege Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211400 Fällen von Bäumen 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: 15712 Zernsdorf und 15712 Kablow 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 1 Jahr 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Weitere Informationen zur Verlängerung: Optionale Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: 100 % Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...] § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement 6. Ergebnisse Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 576 060,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 491 637,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Mallinger GmbH Angebot: Kennung des Angebots: wirtschaftlichstes Angebot Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 2026-047-OV Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Baumpflege- /Baumfällmaßmaßnahmen in den Ortsteilen Zernsdorf und Kablow Datum des Vertragsabschlusses: 14/09/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement Registrierungsnummer: 12-12992262151511-93 Postanschrift: Schlossstraße 3 Stadt: Königs Wusterhausen Postleitzahl: 15711 Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406) Land: Deutschland E-Mail: vergabe@stadt-kw.de Telefon: +49 3375273-0 Fax: +49 3375273-134 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Registrierungsnummer: t:03318661719 Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Stadt: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406) Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de Telefon: +49 3318660 Fax: +49 3318661533 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Mallinger GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: DE273547262 Postanschrift: Otto-Lilienthal-Str. 3 Stadt: Werder / Havel Postleitzahl: 14542 Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E) Land: Deutschland E-Mail: info@firma-mallinger.de Telefon: +493327663190 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18b6708e-dea1-4fe6-a279-93c5a17641e9 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/09/2026 14:30:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 178/2026 Datum der Veröffentlichung: 15/09/2026 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de